Örtliche Bauaufsicht – Bauleitung

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Örtliche Bauaufsicht

Ein erfolgreiches Projekt setzt ein leistungsfähiges und kompetentes Projektmanagement voraus. Ein erfolgreiches Bauvorhaben setzt eine kompetente Begleitung auf der Baustelle voraus. Die langjährigen Erfahrungen der tGA Projekt GmbH, das Planungs-Know-How sowie das konsequente Zeit- und Kostenmanagement ist ein großer Vorteil für die Kunden.

Ziel der Überwachungsleistungen vor Ort durch die Projektleiter der tGA Projekt GmbH ist es, das Bauvorhaben zu überwachen, Vorhaben termin- und kostengenau mit einer hohen Qualität zu realisieren, die Rechnungen zu prüfen, bei der Abnahme mitzuwirken, Mängel aufzuzeigen und eine professionelle Dokumentation zu gewährleisten. Hierzu ist es notwendig, allen beteiligten Partnern (Auftraggeber, Behörden, ausführende Unternehmen etc.) erklärend zur Seite zu stehen, Abläufe zu steuern und auf mögliche Probleme rechtzeitig Einfluss zu nehmen.

Leistungsbereiche

[toggle title=“1. Bauüberwachung und Koordination“ ]

  • Örtliche Vertretung der Interessen des Bauherrn
  • Überwachen der Ausführung des Werkes auf Übereinstimmung mit den behördlichen Vorschreibungen und dem Bauvertrag inkl. Montagepläne und Leistungsbeschreibung nach den anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften
  • Örtliche Überwachung der Herstellung des Bauwerkes koordinierend bezüglich der Tätigkeiten der anderen an der Bauüberwachung fachlich Beteiligten
  • Örtliche Koordination der Vertreter des AG, aller AN und aller Lieferungen und Leistungen mit dem Ziel des ungestörten Zusammenwirkens aller an einem Bauprojekt Beteiligten
  • Besprechungsabwicklung
  • Abruf von Regieleistungen

[/toggle][toggle title=“2. Termin- und Kostenverfolgung“ ]

  • Terminüberwachung (Soll-Ist-Vergleich)
  • Mitwirkung bei der Kostenüberwachung (Liefern von entsprechenden Daten)

[/toggle][toggle title=“3. Qualitätskontrolle“ ]

  • Plausibilitätsprüfung der in der Montageplanung dargestellten Ausführung
  • Qualitäts- und Maßkontrolle

[/toggle][toggle title=“4. Rechnungsprüfung“ ]

  • Kontrolle der Aufmaßermittlung und –zusammenstellung (z.B.: Aufmaßblätter, etc.) der ausgeführten Bauleistung
  • Prüfung der Rechnungen
  • Prüfung und Anrechnung von Regieleistungen
  • Feststellen der anweisbaren Teil- und Schlusszahlungen

[/toggle][toggle title=“5. Bearbeiten von Mehr- und Minderkostenforderungen“ ]

  • Mitwirkung bei der Behandlung von Mehr- und Minderkostenforderungen
  • Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für das rasche Herbeiführen einer Entscheidung bzw. Vermittelung zwischen Auftraggeber und den ausführenden Unternehmen

[/toggle][toggle title=“6. Übernahme und Abnahmen“ ]

  • Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen
  • Teilnahme an entsprechenden Verfahren der behördlichen Abnahme
  • Mitwirkung bei der Übernahme und Schlussfeststellung
  • Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Dokumentation auf Vollständigkeit

[/toggle][toggle title=“7. Mängelfeststellung und -bearbeitung“ ]

  • Feststellung und Zuordnung von Bauschäden während der Bauphase
  • Feststellung und Auflistung der Gewährleistungsfristen
  • Feststellung von Mängeln

[/toggle]

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